Brandschutztipps


Was tun wenn´s brennt?

Ruhe bewahren
Die Feuerwehr über die bundesweite Notrufnummer: 112 alarmieren

  1. Wo ist etwas passiert? (Ort, Straße und Hausnummer, Name)
  2. Was ist Passiert? (Was und wo brennt es?)
  3. Wie viele Verletzte? (Befinden sich noch Personen im Gebäude, wird jemand vermisst?)
  4. Welche Art der Verletzungen oder Erkrankung?

Warten auf Rückfragen

Wissen Sie...

Um Eine Ausbreitung des Brandes zu verhindern, halten sie Fenster und Türen zum Brandraum geschlossen - aber nicht verschließen. Verlassen sie umgehend das Haus, bzw. die gefährdeten Bereiche und bringen sie sich und ihre Angehörigen in Sicherheit
Benutzen sie als Fluchtweg das Treppenhaus - in keinem Fall die Aufzüge. Sollte während eines Brandes ein technischen Defekt vorliegen (Stromausfall), ist das eine tödliche Falle. Bei verrauchten Treppenhäusern halten sie Ihre Wohnungstür unbedingt geschlossen. Machen sie an einem nicht verrauchten Fenstern auf sich aufmerksam und warten sie das Eintreffen der Feuerwehr ab.

Es hat gebrannt - Was ist zu dann tun?

In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt? Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt.
  • Suchen Sie unbedingt einen Arzt auf, wenn Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder ein Unwohlsein verspüren.
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn Sie erkaltet und durchlüftet sind.
  • Halten Sie, bevor Sie Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei.
  • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt nötig in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer.
  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung!
  • Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
  • Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung.

Rettungswege im und um das Haus

Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein.

Wenn es in einem Zimmer, einer Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnellste und kürzeste Weg ins Freie. Damit eine Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungs- und Fluchtwege frei und funktionsfähig sein.

In der Regel ist das Treppenhaus, durch das man täglich seine Wohnung erreicht, der schnellste Weg nach draußen. Achten Sie darauf, dass dieser ständig begehbar ist. Dass heißt, frei von "Gerümpel", Schränken, Fahrrädern, etc. Im Notfall - nämlich dann, wenn es um Ihr Leben geht, können solche Gegenstände zu erheblichen Störungen des Flucht- und Rettungsverlaufes führen. In einem aktuellen Fall der Feuerwehr gerieten im Treppenhaus abgestellte Kinderwagen in Brand. Die Bewohner des Hauses hatten keine Chance, durch die Haustüre zu fliehen.

Halten Sie an den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen. Erst recht, wenn es sich dabei um Brandschutztüren handelt.
Den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare Materialien nutzen.
Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen. ´
Sollte im Notfall - bei Ausbruch eines Brandes - das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden zur Rettung der Hausbewohner von der Feuerwehr Leitern aufgestellt. Sie stellen den sogenannten zweiten Rettungsweg dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen auch die Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen. Um ein Drehleiterfahrzeug in Stellung zu bringen, benötigt man Platz - einzig und allein für Ihre Rettung!

Rettungswege im und außen liegende Feuerwehrflächen um das Gebäude können lebensrettend sein. Nehmen Sie also die Tipps Ihrer Feuerwehr ernst. Es könnte um Ihr Leben gehen.

Garagen und mögliche Gefahren

Garagen dienen zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstellraum genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeuges stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.
Achten Sie deshalb bei Kleingaragen auf folgendes:

  • Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (20 Liter) lagern. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Länder.
  • Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) in Garagen aufbewahren
  • Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Minimum beschränken
    brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 Grad dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
  • Achten Sie stets auf Ordnung und Sauberkeit.
  • Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
  • Beachten Sie bitte auch, öl- und fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dicht schließenden Behältern aus nicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden.
  • Sorgen Sie für ausreichende Belüftung der Garage.

Haben Sie Fragen zum Thema Brandschutz, dann wenden Sie sich an:
Michael Becker
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